Pflichten der
Unternehmungen:
Unternehmen, die gefährliche Güter umschlagen
(verpacken, versenden, laden, entladen) oder befördern sind verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu ernennen und ggf. an die Behörde zu melden. Der Gefahrgutbeauftragte muss eine
entsprechende Ausbildung mit bestandener Prüfung ausweisen.
Legitimation:
Als geprüfter Gefahrgutbeauftragter GGBV bin ich autorisiert, in Ihrem Betrieb, ein entsprechendes Mandat anzunehmen und auszuführen.
Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten: (Gefahrgutbeauftragtenverordnung
Art.11)
- Die Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter zu überwachen
- Die Unternehmung bei deren Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter zu beraten
- Obligatorischer "Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten" mit der geforderten Massenbilanz erstellen
- Bestandesaufnahme von Gefahrstoff, involviertes Personal und den relevanten Tätigkeiten
- Erstellen von Checklisten für den Ver- und Entlader, für die Fahrzeugkontrolle (dies gilt auch für die Fahrzeuge welche Gefahrgut anliefern) für die Verpacker und den Versand usw.
- Gefahrgutaudit
- Korrekte Bezettelung von Gebinden nach ADR/RID
- Erstellen Pflichtenheft Gefahrgutbeauftragter
- Schulungen und Instruktionen der involvierten Personen, im Umgang mit Gefahrgut
- Obligatorischer "Jahresbericht des Gefahrgutbeauftragten" mit der geforderten Massenbilanz
- Weitere Punkte
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der geforderten Auflagen nach ADR oder RID und stellen sicher, dass die Arbeiten mit dem Gefahrgut Ihres Betriebes fachmännisch erledigt werden.